Die “Kieler Nachrichten” berichten, dass eine örtliche Baufirma alle Türen aus dem Inneren des DB-Reisezentrums in Kiel wieder ausgebaut hat – weil die Bahn die Rechnungen dafür nicht bezahlt hatte.

Die Truppe des Bauunternehmers nahm sogar die WC-Türen wieder mit. Der Geschäftsführer der Baufirma, der nicht namentlich genannt werden will, sagte der Zeitung, dass zwei Rechnungen trotz mehrfacher Mahnungen nicht beglichen worden seien.

Er ärgert sich: “Es ist eine Unverschämtheit, dass die Deutsche Bahn gegen Schwarzfahrer manchmal so vorgeht, dass alle Fahrgäste dadurch verspätet am Ziel ankommen – die Bahn selbst aber nicht dafür sorgt, dass ihre Rechnungen beglichen werden.” Bahnhof in Kiel: Bahn-Filiale seit Wochen ohne Türen

Sein Unternehmen drohe durch das fehlende Geld nun in Gefahr zu geraten. Warum er nicht bezahlt wurde, wusste der Unternehmer nicht. Die Bahn verweigerte ihm eine Auskunft.

Den “Kieler Nachrichten” sagte der Bahnkonzern nun, dass für die Abwicklung der Zahlung ein von der Bahn engagiertes Gebäudemanagement-Unternehmen zuständig sei – welches wiederum angab, dass man den Fall rechtlich derzeit noch prüfe und sich daher nicht äußern wolle.

Der Fall könnte am Ende vor Gericht landen, auch wenn der Unternehmer angibt, weiterhin an einer Einigung interessiert zu sein.

Die Bahn selbst spricht von einem unberechtigten Ausbau der Türen, hat mittlerweile Ersatz für die Mitte Juli entfernten Türen geordert. Wann diese kommen, sei jedoch noch ungewiss. Damit ist bei der Bahn in Kiel weiterhin jeder Tag ein Tag der offenen Tür.

      • tryptaminev 🇵🇸 🇺🇦 🇪🇺@feddit.de
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        1 year ago

        Naja, wenn er über Monate keinerlei Auskunft bekommen hat, wie er behauptet, dann ist die Aktion wahrscheinlich der beste Weg um Öffentlichkeit zu schaffen und damit eine zeitnahe Zahlung zu erwirken. Wenn das Unternehmen ebenfalls, wie er behauptet, wegen der nicht gezahlten Rechnung in Insolvenzgefahr ist, dann bringt es auch nichts zu klagen und Monate lang zu warten. Dann hat er am Ende auch nichts mehr davon, wenn dann irgendwann ein Urteil fällt.

        • elauso@feddit.de
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          1 year ago

          Von Insolvenz ist allerdings keine Rede, der Unternehmer drückt sich da schon geschickt aus: das Unternehmen drohe (!), in Gefahr (!) zu geraten.

          • Mopswasser@feddit.de
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            1 year ago

            Genau, weil es in der Baubranche ja auch nicht mal ganz schnell gehen kann …

      • philpo@feddit.de
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        1 year ago

        Wobei hier anzumerken ist,dass das Beispiel aus dem BGB stammt,es sich aber hier um ein Geschäft nach dem HGB handeln dürfte.

    • YMS@kbin.social
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      1 year ago

      Der dort erwähnte Eigentumsvorbehalt ist doch absoluter Standard in jedem 08-15-Kaufvertrag. Ich halte es für unwahrscheinlich, dass ein Handwerker, der einen Auftrag annimmt, der so groß ist, dass seine Existenzgrundlage in Gefahr gerät, wenn er nicht zeitig bezahlt wird, in so einem Fall auf den Eigentumsvorbehalt verzichtet.

      • c64@feddit.de
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        1 year ago

        Ich glaube aber dennoch, dass ein Schreiner sich nicht heimlich in dein Schlafzimmer schleichen darf, um dir dein Mahagoni-Bett abzubauen, wenn du die Raten nicht bezahlen kannst. Und auch der Mediamarkt-Verkäufer wird dir nicht heimlich den Smart-TV aus deinem Wohnzimmer abbauen dürfen.

        Das kann vielleicht ein Gerichtsvollzieher oder die Polizei…

        • philpo@feddit.de
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          1 year ago

          Wobei anzumerken ist,dass Business to Consumer und Business to Business zwei komplett getrennte paar Schuhe sind rechtlich. BGB!= HGB

          • c64@feddit.de
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            1 year ago

            Da geb ich dir recht. Aber - ohne es wirklich zu wissen - glaube ich, dass man es im B2B-Umfeld ebenfalls nicht darf.

            • philpo@feddit.de
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              1 year ago

              Ja, unbestritten. Es steht überhaupt zur Diskussion ob die Türen hier als bewegliche Sache anzusehen sind(Gebäudeteile sind es nicht, Fenster sind es sicher nicht, Türen hab ich nichts zu gefunden), die Herausgabe muss eher zivilrechtlich durchgesetzt werden (und in diesem Rahmen der Vertragsrücktritt erklärt werden). Nichtsdestotrotz ist die Herausgabe im HGB einfacher zu erwirken als im BGB da diverse Konsumentenschutzregelungen nicht wirken.

              Es geht beim Eigentumsvorbehalt auch weniger um das “ich kann als Verkäufer die Ware jederzeit zurück holen” als darum,dass die Ware nicht in die potentielle Insolvenzmasse eines zwischenzeitlich insolventen Unternehmens eingeht.

              • c64@feddit.de
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                1 year ago

                Nichtsdestotrotz ist die Herausgabe im HGB einfacher zu erwirken als im BGB da diverse Konsumentenschutzregelungen nicht wirken.

                Es geht beim Eigentumsvorbehalt auch weniger um das “ich kann als Verkäufer die Ware jederzeit zurück holen” als darum,dass die Ware nicht in die potentielle Insolvenzmasse eines zwischenzeitlich insolventen Unternehmens eingeht.

                Aber da hab ich dir doch gar nicht widersprochen, oder? 🤷🏻‍♂️

                  • c64@feddit.de
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                    1 year ago

                    Nix passiert… war nur verwirrt. Und heute war insgesamt auch einfach nicht mein Tag… ich sag auch sorry. 👍