Die “Kieler Nachrichten” berichten, dass eine örtliche Baufirma alle Türen aus dem Inneren des DB-Reisezentrums in Kiel wieder ausgebaut hat – weil die Bahn die Rechnungen dafür nicht bezahlt hatte.
Die Truppe des Bauunternehmers nahm sogar die WC-Türen wieder mit. Der Geschäftsführer der Baufirma, der nicht namentlich genannt werden will, sagte der Zeitung, dass zwei Rechnungen trotz mehrfacher Mahnungen nicht beglichen worden seien.
Er ärgert sich: “Es ist eine Unverschämtheit, dass die Deutsche Bahn gegen Schwarzfahrer manchmal so vorgeht, dass alle Fahrgäste dadurch verspätet am Ziel ankommen – die Bahn selbst aber nicht dafür sorgt, dass ihre Rechnungen beglichen werden.” Bahnhof in Kiel: Bahn-Filiale seit Wochen ohne Türen
Sein Unternehmen drohe durch das fehlende Geld nun in Gefahr zu geraten. Warum er nicht bezahlt wurde, wusste der Unternehmer nicht. Die Bahn verweigerte ihm eine Auskunft.
Den “Kieler Nachrichten” sagte der Bahnkonzern nun, dass für die Abwicklung der Zahlung ein von der Bahn engagiertes Gebäudemanagement-Unternehmen zuständig sei – welches wiederum angab, dass man den Fall rechtlich derzeit noch prüfe und sich daher nicht äußern wolle.
Der Fall könnte am Ende vor Gericht landen, auch wenn der Unternehmer angibt, weiterhin an einer Einigung interessiert zu sein.
Die Bahn selbst spricht von einem unberechtigten Ausbau der Türen, hat mittlerweile Ersatz für die Mitte Juli entfernten Türen geordert. Wann diese kommen, sei jedoch noch ungewiss. Damit ist bei der Bahn in Kiel weiterhin jeder Tag ein Tag der offenen Tür.
Der dort erwähnte Eigentumsvorbehalt ist doch absoluter Standard in jedem 08-15-Kaufvertrag. Ich halte es für unwahrscheinlich, dass ein Handwerker, der einen Auftrag annimmt, der so groß ist, dass seine Existenzgrundlage in Gefahr gerät, wenn er nicht zeitig bezahlt wird, in so einem Fall auf den Eigentumsvorbehalt verzichtet.
Ich glaube aber dennoch, dass ein Schreiner sich nicht heimlich in dein Schlafzimmer schleichen darf, um dir dein Mahagoni-Bett abzubauen, wenn du die Raten nicht bezahlen kannst. Und auch der Mediamarkt-Verkäufer wird dir nicht heimlich den Smart-TV aus deinem Wohnzimmer abbauen dürfen.
Das kann vielleicht ein Gerichtsvollzieher oder die Polizei…
Wobei anzumerken ist,dass Business to Consumer und Business to Business zwei komplett getrennte paar Schuhe sind rechtlich. BGB!= HGB
Da geb ich dir recht. Aber - ohne es wirklich zu wissen - glaube ich, dass man es im B2B-Umfeld ebenfalls nicht darf.
Ja, unbestritten. Es steht überhaupt zur Diskussion ob die Türen hier als bewegliche Sache anzusehen sind(Gebäudeteile sind es nicht, Fenster sind es sicher nicht, Türen hab ich nichts zu gefunden), die Herausgabe muss eher zivilrechtlich durchgesetzt werden (und in diesem Rahmen der Vertragsrücktritt erklärt werden). Nichtsdestotrotz ist die Herausgabe im HGB einfacher zu erwirken als im BGB da diverse Konsumentenschutzregelungen nicht wirken.
Es geht beim Eigentumsvorbehalt auch weniger um das “ich kann als Verkäufer die Ware jederzeit zurück holen” als darum,dass die Ware nicht in die potentielle Insolvenzmasse eines zwischenzeitlich insolventen Unternehmens eingeht.
Aber da hab ich dir doch gar nicht widersprochen, oder? 🤷🏻♂️
So war das auch nicht gemeint,sorry, wenn das falsch rüber kam.
Nix passiert… war nur verwirrt. Und heute war insgesamt auch einfach nicht mein Tag… ich sag auch sorry. 👍
Werden wir jetzt beide Kanadier? Ich hab das dringende Bedürfnis nach Ahornsirup!
Dein Schlafzimmer ist nicht öffentlich zugänglich
Meinste, ja? ;-)