Die “Kieler Nachrichten” berichten, dass eine örtliche Baufirma alle Türen aus dem Inneren des DB-Reisezentrums in Kiel wieder ausgebaut hat – weil die Bahn die Rechnungen dafür nicht bezahlt hatte.

Die Truppe des Bauunternehmers nahm sogar die WC-Türen wieder mit. Der Geschäftsführer der Baufirma, der nicht namentlich genannt werden will, sagte der Zeitung, dass zwei Rechnungen trotz mehrfacher Mahnungen nicht beglichen worden seien.

Er ärgert sich: “Es ist eine Unverschämtheit, dass die Deutsche Bahn gegen Schwarzfahrer manchmal so vorgeht, dass alle Fahrgäste dadurch verspätet am Ziel ankommen – die Bahn selbst aber nicht dafür sorgt, dass ihre Rechnungen beglichen werden.” Bahnhof in Kiel: Bahn-Filiale seit Wochen ohne Türen

Sein Unternehmen drohe durch das fehlende Geld nun in Gefahr zu geraten. Warum er nicht bezahlt wurde, wusste der Unternehmer nicht. Die Bahn verweigerte ihm eine Auskunft.

Den “Kieler Nachrichten” sagte der Bahnkonzern nun, dass für die Abwicklung der Zahlung ein von der Bahn engagiertes Gebäudemanagement-Unternehmen zuständig sei – welches wiederum angab, dass man den Fall rechtlich derzeit noch prüfe und sich daher nicht äußern wolle.

Der Fall könnte am Ende vor Gericht landen, auch wenn der Unternehmer angibt, weiterhin an einer Einigung interessiert zu sein.

Die Bahn selbst spricht von einem unberechtigten Ausbau der Türen, hat mittlerweile Ersatz für die Mitte Juli entfernten Türen geordert. Wann diese kommen, sei jedoch noch ungewiss. Damit ist bei der Bahn in Kiel weiterhin jeder Tag ein Tag der offenen Tür.

  • philpo@feddit.de
    link
    fedilink
    Deutsch
    arrow-up
    5
    ·
    1 year ago

    Wobei anzumerken ist,dass Business to Consumer und Business to Business zwei komplett getrennte paar Schuhe sind rechtlich. BGB!= HGB

    • c64@feddit.de
      link
      fedilink
      Deutsch
      arrow-up
      1
      arrow-down
      1
      ·
      1 year ago

      Da geb ich dir recht. Aber - ohne es wirklich zu wissen - glaube ich, dass man es im B2B-Umfeld ebenfalls nicht darf.

      • philpo@feddit.de
        link
        fedilink
        Deutsch
        arrow-up
        1
        ·
        edit-2
        1 year ago

        Ja, unbestritten. Es steht überhaupt zur Diskussion ob die Türen hier als bewegliche Sache anzusehen sind(Gebäudeteile sind es nicht, Fenster sind es sicher nicht, Türen hab ich nichts zu gefunden), die Herausgabe muss eher zivilrechtlich durchgesetzt werden (und in diesem Rahmen der Vertragsrücktritt erklärt werden). Nichtsdestotrotz ist die Herausgabe im HGB einfacher zu erwirken als im BGB da diverse Konsumentenschutzregelungen nicht wirken.

        Es geht beim Eigentumsvorbehalt auch weniger um das “ich kann als Verkäufer die Ware jederzeit zurück holen” als darum,dass die Ware nicht in die potentielle Insolvenzmasse eines zwischenzeitlich insolventen Unternehmens eingeht.

        • c64@feddit.de
          link
          fedilink
          Deutsch
          arrow-up
          1
          ·
          1 year ago

          Nichtsdestotrotz ist die Herausgabe im HGB einfacher zu erwirken als im BGB da diverse Konsumentenschutzregelungen nicht wirken.

          Es geht beim Eigentumsvorbehalt auch weniger um das “ich kann als Verkäufer die Ware jederzeit zurück holen” als darum,dass die Ware nicht in die potentielle Insolvenzmasse eines zwischenzeitlich insolventen Unternehmens eingeht.

          Aber da hab ich dir doch gar nicht widersprochen, oder? 🤷🏻‍♂️

            • c64@feddit.de
              link
              fedilink
              Deutsch
              arrow-up
              1
              ·
              1 year ago

              Nix passiert… war nur verwirrt. Und heute war insgesamt auch einfach nicht mein Tag… ich sag auch sorry. 👍

              • philpo@feddit.de
                link
                fedilink
                Deutsch
                arrow-up
                2
                ·
                1 year ago

                Werden wir jetzt beide Kanadier? Ich hab das dringende Bedürfnis nach Ahornsirup!