• Kaleunt17@lemmy.world
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    1 year ago

    Ok, und der Autohersteller (zB Tesla etc) Google, Apple duerfen die Bewegungsdaten des Autos erheben und verwenden.

    Als privater steckt Schaedigungsabsicht dahinter…

    • c64@feddit.deOP
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      1 year ago

      Ich glaube, es ist eher relevant, ob die überwachte Person davon wusste. Bei Google, Tesla, Apple & Co. stimmt man den AGBs zu und weiß - zumindest sehr theoretisch - darüber Bescheid, dass Daten abfließen.

        • c64@feddit.deOP
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          1 year ago

          Es sollte (zumindest nach deutschem Recht) bei minderjährigen Kindern erlaubt sein. Jedenfalls sollte das auf das Tracken per GPS-Tracker oder dem Smartphone so sein, solange man keine Uberwachungstechniken zurückgreift, die auf Mikrofone oder Kameras zurückgreifen. Aber: kein Jurist.

          Mir wäre aber noch kein Tracker über den Weg gelaufen, dem ich soweit vertrauen würde, dass ich ihm die Koordinaten meines Kindes anvertrauen würde. Vorallem die entsprechenden Uhren sind technisch absoluter Schrott und nur unzulänglich gesichert.