Die Höhe der Tagessätze halte ich für einen Pfleger angemessen. Die Anzahl jedoch find ich durchaus fragwürdig. 140 meine ich waren das, also das Äquivalent zu 140 Tagen haft, also nicht ganz 6 Monate. Für eine Körperverletzung, die grade mal kleine Hämatome hervorgerufen hat. Meines Wissens wurde ja nicht mal Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte angeklagt.
Hoffe ehrlich gesagt, dass er in Berufung geht. Der Vorsitzende Richter hat zwar angedeutet Wohlwollen gezeigt zu haben, aber ich sag mal so, ich hab vor Gericht erheblich mildere Strafen bei gefährlicher Körperverletzung (auch mit Vorstrafen) gesehen, davon sind wir weit entfernt
Nicht Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, sondern Angriff auf und darum kommst du nicht rum das schubsen war ein tätlicher Angriff. Drei Monate bis fünf Jahre. 140 sind 4 1/2 Monate, d.h. 1.5-Faches Mindestmaß. Nicht ganz am unteren Ende aber es sind noch leichtere Angriffe denkbar, und er hat keine Reue gezeigt – nur Anstand im Übermaß. Wäre der Richter niedriger gegangen würde doch die Staatsanwaltschaft sofort in Berufung gehen.
Sollte es überhaupt ein Mindestmaß geben? Ich denke nein, gerade weil das halt alles Kindergarten war, aber dem Richter kann man das nicht vorwerfen.
Strafe war 4200, dann noch Prozess- und Anwaltskosten. Schuldig gesprochen werden ist nicht billig. Die Staatsanwaltschaft wollte acht Monate.
Edith: Oh, sehe gerade. Er sammelt nur für Gerichtskosten, alles was übrig bleibt soll an Opfer von Polizeigewalt in Lüzerath gehen. Ansässig.
Die Höhe der Tagessätze halte ich für einen Pfleger angemessen. Die Anzahl jedoch find ich durchaus fragwürdig. 140 meine ich waren das, also das Äquivalent zu 140 Tagen haft, also nicht ganz 6 Monate. Für eine Körperverletzung, die grade mal kleine Hämatome hervorgerufen hat. Meines Wissens wurde ja nicht mal Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte angeklagt.
Hoffe ehrlich gesagt, dass er in Berufung geht. Der Vorsitzende Richter hat zwar angedeutet Wohlwollen gezeigt zu haben, aber ich sag mal so, ich hab vor Gericht erheblich mildere Strafen bei gefährlicher Körperverletzung (auch mit Vorstrafen) gesehen, davon sind wir weit entfernt
Nicht Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, sondern Angriff auf und darum kommst du nicht rum das schubsen war ein tätlicher Angriff. Drei Monate bis fünf Jahre. 140 sind 4 1/2 Monate, d.h. 1.5-Faches Mindestmaß. Nicht ganz am unteren Ende aber es sind noch leichtere Angriffe denkbar, und er hat keine Reue gezeigt – nur Anstand im Übermaß. Wäre der Richter niedriger gegangen würde doch die Staatsanwaltschaft sofort in Berufung gehen.
Sollte es überhaupt ein Mindestmaß geben? Ich denke nein, gerade weil das halt alles Kindergarten war, aber dem Richter kann man das nicht vorwerfen.