Nicht Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, sondern Angriff auf und darum kommst du nicht rum das schubsen war ein tätlicher Angriff. Drei Monate bis fünf Jahre. 140 sind 4 1/2 Monate, d.h. 1.5-Faches Mindestmaß. Nicht ganz am unteren Ende aber es sind noch leichtere Angriffe denkbar, und er hat keine Reue gezeigt – nur Anstand im Übermaß. Wäre der Richter niedriger gegangen würde doch die Staatsanwaltschaft sofort in Berufung gehen.
Sollte es überhaupt ein Mindestmaß geben? Ich denke nein, gerade weil das halt alles Kindergarten war, aber dem Richter kann man das nicht vorwerfen.
Nicht Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, sondern Angriff auf und darum kommst du nicht rum das schubsen war ein tätlicher Angriff. Drei Monate bis fünf Jahre. 140 sind 4 1/2 Monate, d.h. 1.5-Faches Mindestmaß. Nicht ganz am unteren Ende aber es sind noch leichtere Angriffe denkbar, und er hat keine Reue gezeigt – nur Anstand im Übermaß. Wäre der Richter niedriger gegangen würde doch die Staatsanwaltschaft sofort in Berufung gehen.
Sollte es überhaupt ein Mindestmaß geben? Ich denke nein, gerade weil das halt alles Kindergarten war, aber dem Richter kann man das nicht vorwerfen.