• it_depends_man@lemmy.world
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    2 months ago

    Ich finde die sonstigen Begründungen schlüssig.

    auch wegen der grundgesetzlichen Schuldenbremse, auf die die Rich­te­r:in­nen ausdrücklich verweisen.

    Das ist bescheuert. Man macht nicht Rentenerhöhung, Diätenerhöhung, etc… und sagt dann “ja aber beim Bafög haben wir Schuldenbremse”. Das ist kindisch.

    Das Gericht kann leider nur danach entscheiden was schon Verfassung ist. Und wir haben leider keinen Anspruch auf Wohlstandsgleichheit und -ausgleich. Wir haben nur die Gleichheit vor dem Gesetz und eine Chancengleichheit die dadurch ungefähr gewährleistet ist, das man nicht prinzipiell vom Studium ausgeschlossen werden kann (also nach Geschlecht, Eltern, Kaste, Hautfarbe, Religion etc.), sondern es tatsächlich nur vom Geld und Verhalten abhängt.

    Die Situation allgemein um Ausbildung, Studium, Schulen, Bafög ist trotzdem Mist. Aber das Gericht hat Recht, die Aktion muss hier nicht von ihnen kommen, sondern über den normalen politischen Prozess. Leider.