Klingt interessant aber am Ende ging es nur um Formalitäten:
Ihr zufolge ist die Versicherung nicht zur Zahlung verpflichtet, weil es um eine rechtliche Auseinandersetzung geht, die schon begonnen hatte, bevor die Manager-Haftpflichtversicherung mit der Swiss Re abgeschlossen wurde.
Was zumal ja auch größtenteils Gang und Gebe ist, wie zum Beispiel auch bei Rechtsschutzversicherungen… Ein dickes “Tja” für den armen armen ex-Top-Manager :))
Häh ist das nicht Geschäftsführer Einmaleins sich eine Haftpflichtversicherung zu holen wenn man Chef wird?
Offenbar nicht, wenn man ohnehin schon dabei ist, kreativ Geld “zu sparen”. Hab mal geschaut um welche Summen es geht. Wahrscheinlich vierstellig oder niedrig fünfstellig im Jahr. Bei 1,6 Mio € Grundgehalt sind das also unter 1%. Klingt nach einem guten Investment.
Und jetzt versucht er auch noch gegen einen Vermögensarrest, welcher vom OLG München verhängt wurde, vorzugehen.
Ich hoffe doch sehr, dass er damit krachend scheitert!