Vier hessische Steuerfahnder wiesen beharrlich auf Missstände hin - die Landesverwaltung ließ sie daraufhin von einem Psychiater für dienstunfähig erklären. Jetzt hat ein Frankfurter Gericht den Gutachter zu Schadensersatz verurteilt.
Das Berufsgericht für Heilberufe beim Verwaltungsgericht Gießen verurteilte den Psychiater vorvergangene Woche zu einer Geldbuße von 12 000 Euro verbunden mit einem Verweis.
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