Schon mit meinem ersten Kommentar habe ich darauf hingewiesen.
Doch, durch die gesetzliche Einordnung des Holodomors hat sich die Einordnung sehr wohl geändert, da der historische Diskurs jetzt einfach vom Gesetzgeber und nicht von den Historikern beendet wurde.
Der Gesetzgeber hat schon immer die Strafgesetzbücher geschrieben, nicht die Historiker.
Wir wissen jetzt genauer was ein Genozid ist und müssen die konkretisierte Bedeutung auch auf andere Verbrechen anwenden, womit wir jetzt im öffentlichen Diskurs soweit sind auch die Verbrechen Israels als Genozid einzuordnen, wobei das vorher nicht so eindeutig gewesen wäre.
Wie kommst du von drei bis sieben Millionen Hungertoten auf die Kriegsverbrechen durch Israel? Wenn du Angst vor dem Strafgesetzbuch hast, wäre ich bei solchen Vergleichen ja sehr, sehr vorsichtig ;-)
Wenn ich den Begriff zu selten benutze, mache ich mich durchaus strafbar. Ich muss die Einordnung des Gesetzgebers übernehmen.
Nein. Es reicht, wenn du einfach nur nicht leugnest, dass im Holodomor viele Menschen an einer Hungersnot gestorben sind. Du musst nicht durch die Stadt laufen mit einem Schild “Holodomor = Völkermord” um den Hals.
Aha. Weil manche ein Wort komplett falsch verwenden, musst du das auch tun? Komische Logik.
Diese Logik habe ich dir erläutert und auch nachgewiesen.
Der Gesetzgeber hat schon immer die Strafgesetzbücher geschrieben, nicht die Historiker.
In der Vergangenheit hat sich der Gesetzgeber aber auch immer an den Historikern orientiert. Und zwar am ganzen Diskurs. Im Falle des Holocausts war die Sache z.B. recht eindeutig. Die Beweislast ist erdrückend. Die gesetzliche Einordnung ist daher nur konsequent. Im Falle des Holodomors ist die Einordnung aufgrund des Angriffskriegs Russlands passiert und nicht wegen der erdrückenden Beweislast. Darüber gibt es spannende Beiträge, die das beschreiben, u.a. in der Konkret - da habe ich das gelesen. Du kannst aber auch gerne Google anwerfen. Das Internet ist voll damit.
Wie kommst du von drei bis sieben Millionen Hungertoten auf die Kriegsverbrechen durch Israel? Wenn du Angst vor dem Strafgesetzbuch hast, wäre ich bei solchen Vergleichen ja sehr, sehr vorsichtig ;-)
Ganz einfach, ich zitiere einfach mal den Artikel nochmals:
Einerseits bedarf es nicht vieler (Todes)opfer, um die Täter*innen des Völkermordes zu überführen, solange die Absicht zur Vernichtung erwiesen werden kann. Andererseits ist es selbst dann kein Völkermord, wenn sämtliche oben erwähnten Tatbestandsmerkmale von a bis e erwiesen werden können, ohne dass die Tatabsicht festgestellt wird.
Nein. Es reicht, wenn du einfach nur nicht leugnest, dass im Holodomor viele Menschen an einer Hungersnot gestorben sind. Du musst nicht durch die Stadt laufen mit einem Schild “Holodomor = Völkermord” um den Hals.
Du sagst jetzt, dass es eine Hungersnot gewesen wäre. Du machst dich damit strafbar, denn es handelt sich um einen Genozid. Du leugnest damit streng genommen den Willen der sowjetischen Führung die Ukrainer auszurotten. Oder ich muss dich so verstehen, dass ein Genozid eben nicht die Absicht zur Ausrottung beinhaltet. Und dann haben wir ein Problem. Darum wäre es wichtig gewesen, dass der Diskurs der Historiker geschlossen wird, bevor der Gesetzgeber zur Einordnung kommt.
Diese Logik habe ich dir erläutert und auch nachgewiesen.
Nö.
Du sagst jetzt, dass es eine Hungersnot gewesen wäre. Du machst dich damit strafbar, denn es handelt sich um einen Genozid. Du leugnest damit streng genommen den Willen der sowjetischen Führung die Ukrainer auszurotten.
Schon mit meinem ersten Kommentar habe ich darauf hingewiesen.
Der Gesetzgeber hat schon immer die Strafgesetzbücher geschrieben, nicht die Historiker.
Wie kommst du von drei bis sieben Millionen Hungertoten auf die Kriegsverbrechen durch Israel? Wenn du Angst vor dem Strafgesetzbuch hast, wäre ich bei solchen Vergleichen ja sehr, sehr vorsichtig ;-)
Nein. Es reicht, wenn du einfach nur nicht leugnest, dass im Holodomor viele Menschen an einer Hungersnot gestorben sind. Du musst nicht durch die Stadt laufen mit einem Schild “Holodomor = Völkermord” um den Hals.
Dein erster Kommentar war dieser:
Diese Logik habe ich dir erläutert und auch nachgewiesen.
In der Vergangenheit hat sich der Gesetzgeber aber auch immer an den Historikern orientiert. Und zwar am ganzen Diskurs. Im Falle des Holocausts war die Sache z.B. recht eindeutig. Die Beweislast ist erdrückend. Die gesetzliche Einordnung ist daher nur konsequent. Im Falle des Holodomors ist die Einordnung aufgrund des Angriffskriegs Russlands passiert und nicht wegen der erdrückenden Beweislast. Darüber gibt es spannende Beiträge, die das beschreiben, u.a. in der Konkret - da habe ich das gelesen. Du kannst aber auch gerne Google anwerfen. Das Internet ist voll damit.
Ganz einfach, ich zitiere einfach mal den Artikel nochmals:
Du sagst jetzt, dass es eine Hungersnot gewesen wäre. Du machst dich damit strafbar, denn es handelt sich um einen Genozid. Du leugnest damit streng genommen den Willen der sowjetischen Führung die Ukrainer auszurotten. Oder ich muss dich so verstehen, dass ein Genozid eben nicht die Absicht zur Ausrottung beinhaltet. Und dann haben wir ein Problem. Darum wäre es wichtig gewesen, dass der Diskurs der Historiker geschlossen wird, bevor der Gesetzgeber zur Einordnung kommt.
Nö.
Nö.
Also das ist jetzt echt frech. Mit dir ist keine Diskussion möglich.
Sorry, aber ich schreibe nichts zwischen den Zeilen. Einmal locker durch die Hose atmen und dann noch mal anschauen, was geschrieben wurde, mkay?
Ich weiß genau was ich geschrieben habe. Geh auf das Geschriebene ein oder lass mich in Ruhe.
Da das nicht funktioniert, lassen wir es wohl besser.
Das funktioniert nicht, weil du es nicht willst oder nicht kannst.
Nö.