Die Reaktion sollte hier eigentlich vollkommen offensichtlich und auch unumgänglich sein: Alle Verantwortlichen fristlos aus dem Staatsdienst entlassen.
Verfassungsfeinde, was offensichtliche Nazis in jedem Fall sind, haben im Beamtentum nicht das Geringste zu suchen.
Beamtinnen und Beamte müssen sich nach § 33 Absatz 1 Satz 3 des Beamtenstatusgesetzes und
§ 63 Absatz 1 Satz 1 des Sächsischen Beamtengesetzes durch ihr gesamtes Verhalten zur
freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung des
Freistaates Sachsen bekennen und für ihre Erhaltung eintreten.
Belehrung über die Verpflichtung zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst (Quelle)
Die Reaktion sollte hier eigentlich vollkommen offensichtlich und auch unumgänglich sein: Alle Verantwortlichen fristlos aus dem Staatsdienst entlassen.
Verfassungsfeinde, was offensichtliche Nazis in jedem Fall sind, haben im Beamtentum nicht das Geringste zu suchen.
Belehrung über die Verpflichtung zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst (Quelle)