Zwar dürften lebensbedrohlich Erkrankte nicht grundsätzlich von Behandlungen jenseits der Schulmedizin ausgeschlossen werden. Es brauche für eine gewünschte Behandlungsmethode aber »eine auf Indizien gestützte, nicht ganz fernliegende Aussicht auf Heilung oder wenigstens auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf«, hatten die Karlsruher Richter unter anderem argumentiert. Daran fehle es in diesem Fall.
Doof für das Kind, aber man kann eben nicht alles heilen. Sinnlos Geld reinpumpen ohne Aussicht auf Erfolg macht dann ja auch keinen Sinn. Und in diesem Fall, da das Medikament bisher nur einen Tierversuch gesehen hat, ist es ethisch auch fragwürdig, das dann an einem Menschen zu testen, auch wenn dieser eh bald stirbt.
Das würde aber doch nahelegen, dass jemand Verfassungsbeschwerde erlegen könnte und verlangen könnte, dass die gesetzlichen Kassen keine Homöopathie mehr zahlen. Schließlich wird da das Geld aber Einzahler verbrannt.
Das ist halt bei der Homöopathie oft gegeben. Deswegen übernehmen das die Krankenkassen teilweise oder gänzlich. Auch wenn eine intensivere Betreuung oft der einzige Grund für die positive Einwirkung ist. Aber das reguläre Gesundheitssystem kann das halt derzeit nicht geben, deswegen find ichs durchaus akzeptabel dass die Krankenkassen da homöopatische Mittel bezahlen. Ob da jetzt jemand zu nem Psychiater, Psychologen, oder nen Schamanen geht um mit ner unheilbaren Krankheit klar zu kommen ist mir relativ egal. Würde mir eher wünschen dass der Gesetzgeber bischen strenger ist wie Homöopathie beworben werden darf. Besonders der Begriff “Alternativmedizin” gefällt mir persönlich gar nicht.
In dem Fall im Artikel muss man ja auch betonen dass die Krankenkasse bereits eine “Off-Label Therapie” bezahlt. Das abgelehnte ist ein zweites Medikament dass keine nachweißlichen Wirkungen hat. Und das macht den Beschluss der Krankenkasse verständlich und nachvollziehbar. Weiß jetzt aber nicht ob das erste Medikament weiterhin übernommen ist oder ob die Eltern das abgesetzt haben.