Konkret hatte das Obergericht den 58-jährigen Autolenker im vergangenen August zu einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 1970 Franken (total 98’500 Franken) verurteilt. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Die Verbindungsbusse von 10’000 Franken muss der Verurteilte bezahlen.
Er muss 98.500 CHF Geldstrafe und dann noch 10.000 CHF Verbindungsbusse zahlen. Wobei ich nicht weiß, was letzteres ist.
Macht 108.500 CHF bzw. 115.000 €.
Da steht “bedingte Geldstrafe”, also m.E.n. wird die nur in voller Höhe fällig, wenn er in den nächsten 2 Jahren gegen die Bewährungsauflagen verstößt.
Unter bedingter Strafe wird im schweizerischen Strafrecht die Entscheidung eines Gerichts verstanden, eine verhängte Strafe für eine bestimmte Zeit (Probezeit) nicht oder nur zum Teil zu vollstrecken. So wird entweder die gesamte Strafe oder ein Teil davon aufgeschoben. Während der Probezeit hat der Verurteilte die Gelegenheit, das in ihn gesetzte Vertrauen zu rechtfertigen. Wird er innerhalb der Probezeit nicht rückfällig und entzieht sich nicht der Bewährungshilfe, wird die Strafe endgültig erlassen, d. h. nicht vollstreckt.
Er war ja der Auffassung, dass er nicht mit ungenügendem Abstand zum vorrausfahrenden Auto gefahren und die Messung fehlerhaft sei. Vielleicht hat er natürlich auch gehofft weiter “normal” weiterdrängeln zu können.
Ich finde es recht eindeutig:
Er muss 98.500 CHF Geldstrafe und dann noch 10.000 CHF Verbindungsbusse zahlen. Wobei ich nicht weiß, was letzteres ist.
Macht 108.500 CHF bzw. 115.000 €.
Da steht “bedingte Geldstrafe”, also m.E.n. wird die nur in voller Höhe fällig, wenn er in den nächsten 2 Jahren gegen die Bewährungsauflagen verstößt.
Schweizer, ist das so?
Ich kenne mich mit dem CH-Recht nicht aus. Ich weiß nicht, worauf sich “bedingt” hier bezieht.
Wikipedia.org - Bedingte Strafe (Schweiz)
Quasi das, was man in Deutschland als “Strafe auf Bewährung” kennt.
Danke schön :)
Und dagegen hat der Typ geklagt? Will er denn weiterhin drängeln? So interpretiere ich das jedenfalls.
Er war ja der Auffassung, dass er nicht mit ungenügendem Abstand zum vorrausfahrenden Auto gefahren und die Messung fehlerhaft sei. Vielleicht hat er natürlich auch gehofft weiter “normal” weiterdrängeln zu können.