“Zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sind die erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen zu gewähren. (…) Eine Versorgung mit Zahnersatz erfolgt nur, soweit dies im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist.”
Also nix mit Zähne neu machen lassen (was ja auch ziemlich scheiße wäre, wenn es stimmen würde).
Der Artikel hier ist auch sehr interessant: https://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/fluechtlinge-welche-zahnarzt-kosten-wirklich-vom-staat-bezahlt-werden-a-1075950.html
Also nix mit Zähne neu machen lassen (was ja auch ziemlich scheiße wäre, wenn es stimmen würde).